Schlauchleitungen sind gem. Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsmittel und unterliegen somit der europäischen Druckgeräterrichtlinie 97/23/EG.
Sind sie fest eingebaut, können Sie auch Teil einer überwachungspflichtigen Anlage werden.
Eingesetzte Werkstoffe hierfür sind Gummi, Kunststoff und Metall. Bedenken Sie, dass die exakte Lebensdauer einer Schlauchleitung nicht vorhersehbar ist.
Um die Sicherheit zu erhöhen und Betriebskosten einzusparen, nutzen Sie nur geprüfte und funktionstüchtige Schlauchleitungen!
Gemäß der einschlägigen Empfehlungen, Vorschriften und Normen sind wiederkehrende Prüfungen an flexiblen Schlauchleitungen vorgesehen und ausdrücklich empfohlen.